
Allgemeine Verordnung
Verordnung
Allgemeine Grundregeln
Fairness ist Voraussetzung für die Teilnahme. Jede Form von Betrug – z. B. Abkürzen der Strecke oder der Einsatz verbotener Substanzen – ist untersagt und wird kontrolliert. Ein respektvoller Umgang mit Mitläufern, Volunteers, Organisatoren, Partnern sowie der lokalen Bevölkerung ist selbstverständlich.
Bitte entsorgen Sie Abfall ausschließlich in den vorgesehenen Behältern an Start, Ziel und den Verpflegungspunkten. Das Wegwerfen von Müll auf der Strecke ist verboten und kann zur Disqualifikation führen. Nutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder das Fahrrad für die Anreise.
Die Straßenverkehrsordnung ist während des gesamten Laufs einzuhalten. Den Anweisungen der Polizei ist jederzeit Folge zu leisten. Beim Überqueren von Straßen besteht keine automatische Vorfahrt für Teilnehmer.
Teilnahmebestimmung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die die in der Ausschreibung angegebenen Alters- oder Gesundheitsanforderungen erfüllen. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Aufgeben und Disqualifikation
Außer bei Verletzungen ist ein Ausstieg nur an einem Kontrollpunkt (Verpflegungsstelle oder auf der 27 km-Strecke an den beiden Kreuzungspunkten der Thionville Road bei km 14,5 und km 18,6) möglich. Dort muss die zuständige Person informiert werden; die Startnummer wird entwertet. Von diesen Punkten aus wird ein Rücktransport innerhalb der Zeitbarrieren organisiert. Bei Verletzungen ist sofort die nächstgelegene Kontrollstation zu benachrichtigen. Der Verantwortliche der Station nimmt Kontakt zur Erste-Hilfe-Stelle auf. Auf den Strecken von 27 km und 34 km werden Teilnehmer, die die Zeitlimits überschreiten, disqualifiziert und müssen den Shuttlebus ins Ziel nutzen. Die Verantwortlichen der Kontrollstationen sind verpflichtet, in diesem Fall die Startnummer zu entfernen. Weitere Gründe für Disqualifikation: Abweichen von der offiziellen Strecke, Umweltverschmutzung, Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder Anweisungen der Polizei, Betrugsversuche.
Änderungen / Absage
Falls die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, extremer Wetterbedingungen oder behördlicher Anordnungen nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren, sofern die Absage außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegt.
Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen an Strecke, Zeitplan oder Organisation vorzunehmen, sofern dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich ist. Der Veranstalter wird die Teilnehmer so früh wie möglich informieren.
Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers, die mit der Teilnahme verbunden sind. Für Sachschäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters.
Beschwerden
Beschwerden müssen am Veranstaltungstag bis spätestens 18 Uhr eingereicht werden. Die Jury besteht aus dem Rennleiter und drei aufgrund ihrer Fachkenntnis ausgewählten Personen. Sie entscheidet innerhalb der rennspezifischen Fristen über alle eingereichten Beschwerden. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
RGPD
Die zur Anmeldung bereitgestellten Informationen sind für Ihre Teilnahme am DKV-UrbanTrail erforderlich. Sie werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 24. Mai 2016 verarbeitet. Sie haben das Recht auf Auskunft und Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten. Anschrift: Urban Trail de Luxembourg a.s.b.l., 67, rue d’Esch, L-3921 Mondercange.
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre E-Mail-Adresse zur Durchführung dieses Events verwenden. Außerdem können wir Ihnen Informationen zu ähnlichen zukünftigen Laufveranstaltungen unseres Veranstalters zusenden. Sie können dem Erhalt solcher E-Mails jederzeit widersprechen, indem Sie den Abmeldelink in jeder Nachricht verwenden.
Fotos/Videos
Während unserer Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter sowie durch beauftragte Sportfotografen erstellt. Diese dienen der Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung unserer Events. Darüber hinaus können von den Sportfotografen angefertigte Aufnahmen nach der Veranstaltung käuflich erworben werden. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass für jeden Teilnehmer individuelle Foto- oder Videoaufnahmen verfügbar sind.
Mit Ihrer Teilnahme am Event erklären Sie sich mit der Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen einverstanden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung oder Veröffentlichung einzelner Aufnahmen zu widersprechen; hierzu genügt eine Mitteilung per E-Mail an den Veranstalter.
Dog Trail
Als Hundehalter gilt, wer als solcher im Ausweis eingetragen ist. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass sein Hund den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Halter haftet zivilrechtlich für alle durch seinen Hund verursachten Schäden und sollte über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen. Erlaubt sind: Geschirr oder Halsband (angepasst und bequem), Leine oder Lanyard mit Stoßdämpfer bis max. 2 m Länge. Verboten sind: Würgehalsband, Elektro-Trainingshalsband und Stachelhalsband. Der Hund muss stets tiergerecht behandelt werden. Das Wohlbefinden von Hund und Halter steht an erster Stelle. Teilnehmer erhalten vor der Veranstaltung entsprechende Hundekotbeutel und sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entfernen und in die entlang der Strecke bereitgestellten Behälter zu werfen.